Quantcast
Channel: Zivilrecht
Viewing all articles
Browse latest Browse all 17

Schufa-Eintrag bei ungeklärter Forderung

$
0
0
Schufa-Eintrag bei ungeklärter Forderung

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass ein negativer Schufa-Eintrag unberechtigt ist, wenn die Forderung bestritten wurde.

Der Kläger hatte gegen die Meldung seiner Daten an die Schufa wegen Nichtzahlung einer Forderung in Höhe von 3.545,42 Euro und eines Betrages von 37.945,28 Euro aus einem Swap-Vertrag geklagt. Das LG hatte daraufhin entschieden, dass die Beklagte keine Meldung an die Schufa geben dürfe. Sie ging daraufhin erfolglos in Berufung.

Die Meldung von personenbezogenen Daten an die Schufa dient dem Zweck, die Interessen Dritter zu wahren. Die Kündigung einer Geschäftsverbindung beispielsweise ist ein sogenanntes weiches Negativmerkmal. Eine Meldung an die Schufa ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Zusammenhang mit einer erkennbaren Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit steht. Besteht jedoch keine gültige Forderung der Bank oder erhebt der Kunde einen nachvollziehbaren Einspruch dagegen, darf zugunsten des Kunden kein Schufa-Eintrag erfolgen.

Der Kläger hatte seit Erheben der Forderung seitens der Beklagten Widerspruch dagegen eingelegt. Er hatte bereits unmittelbar nach Vertragsschluss von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, weil er sich fehlerhaft beraten und von der Beklagten getäuscht fühlte. Daher resultiert die Nichtzahlung nicht aus einer Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit, sondern aus einer seiner Auffassung nach unberechtigten Forderung.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 17