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Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung

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Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung

Abermals hat sich der BGH zur Mietminderung geäußert, sofern die im Mietvertrag angegebene die tatsächliche Wohnfläche überschreitet. Der BGH führte aus, dass ein Sachmangel gegeben sei, der zur Mietminderung berechtige, sofern die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% abweicht.

In einem solchen Fall kann die Miete in dem Verhältnis der Wohnflächenunterschreitung gemindert werden.

 

BGH – Urteil vom 2.3.2011 – Az: VIII ZR 209/10

 


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