
Zu Jahresbeginn werden zahlreiche Betriebskostenabrechnungen erstellt. Der BGH hat sich zum richtigen Zeitpunkt zur Einwendungsfrist geäußert. Nach einer aktuellen Entscheidung muss der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung gegenüber dem Vermieter anbringen.
BGH – Urteil vom 12.1.2011 – Az.: VIII ZR 148/10