
Der BGH hat eine Klausel innerhalb der verwendeten AGB für einen Mobilfunkvertrag für unwirksam erklärt, in der eine Sperrung der Karte auf Kosten des Kunden vollzogen werden kann, sofern sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von 15,50 Euro in Zahlungsverzug befindet.
BGH – Beschluss vom 21.2.2011 – Az.: III ZR 35/10