
Telefonanbieter müssen Prepaid-Kunden vor drohender Kostenexplosion warnen
Das LG Berlin entschied in einem Verfahren, dass Prepaid-Kunden, die die Tarifoption „automatische Aufladung“ gewählt haben, vor jeder erneuten Aufladung ihrer Karte vom Telefonanbieter darüber informiert werden müssen.
Im vorausgegangenen Rechtsstreit waren bei einem Kunden Verbindungskosten von über 14.000 € aufgelaufen, die der Anbieter einklagte. Der Prepaid-Kunde hatte sich für eine Tarifoption entschieden, bei der er mit jeweils 10,- € in Vorleistung geht. Sind diese verbraucht, wird die Karte automatisch erneut mit diesem Betrag aufgeladen.
Das Vorgehen der Klägerin (Telefongesellschaft) blieb erfolglos. In der gerichtlichen Entscheidung heißt es, dass ein Anbieter seinen Kunden entweder vor oder auch während der Vertragslaufzeit vor unkontrollierbaren Kosten warnen müsse. Ein Prepaid-Kunde erwartet von seinem Vertrag eine Kostenkontrolle, die er auch durch die automatische Aufladung seiner Karte nicht aufgibt. Sollte dennoch das Risiko unkontrollierbarer Kosten beispielsweise durch GPS-Verbindungen oder Auslandstelefonate bestehen, reicht es nicht aus, den Kunden in den AGB auf die möglicherweise entstehenden „höheren Kosten“ hinzuweisen. Der Kunde muss von seinem Anbieter ausdrücklich darüber informiert werden, dass sich diese Kosten bis hin zu einer Insolvenz entwickeln können. Kann eine Warnfunktion nicht gewährleistet werden, wären die Vorteile eines Prepaid-Vertrages aufgehoben. Ein Verbraucher könne bei einem Prepaid-Vertrag nicht mit einer Kostenexplosion rechnen.
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